Gesetzmäßigkeiten

Eine Gesetzmäßigkeit ist etwas, das unter einer bestimmten Bedingung immer gleich ist.

Gesetzmäßigkeit: Bedingung ⇒ Konsequenz

Unter der Bedingung X tritt die Konsequenz Y ein.

Gesetzmäßigkeiten ermöglichen es dem rationalen Verstand,

  • durch Herstellen der Bedingung die Konsequenz gezielt herbeizuführen
  • durch Meiden der Bedingung eine unerwünschte Konsequenz zu umgehen

Es gibt kein vollständig gesetzmäßiges Verhalten. Jedes Verhalten hat einen nicht-gesetzmäßigen Anteil, der aus rationaler Sicht zufällig erscheint.

Es lassen sich 3 Arten von Gesetzmäßigkeiten unterscheiden:

  1. Naturgesetze: Sie beschreiben das Verhalten der Materie (nahezu) vollständig mit Hilfe der Mathematik. Bei Naturgesetzen ist der nicht-gesetzmäßige Verhaltensanteil so klein, dass er für die meisten Anwendungen vernachlässigt werden kann. Naturgesetze erlauben dem Verstand deshalb - dort wo sie anwendbar sind - eine (nahezu) vollständige Kontrolle über das Verhalten der Materie. Das ist die Grundlage von Technologie. Naturgesetze sind aus Sicht des Menschen unveränderlich.
  2. das gesetzmäßige Verhalten einfacher Systeme wie der Technologie: Das gesetzmäßige Verhalten des Systems ergibt sich vollständig aus dem Naturgesetz-mäßigen Verhalten seiner Elemente.
  3. das gesetzmäßige Verhalten super-komplexer Systeme wie dem menschlichen Körper oder dem Ökosystem der Erde: Diese Systeme dürften nach dem derzeitigen Wissen der Menschheit aus wahrscheinlichkeitstheoretischer Sicht eigentlich gar kein gesetzmäßiges Verhalten haben und deshalb auch keine stabile Existenz als System. Und dennoch existieren sie und haben über ihr gesetzmäßiges Verhalten hinaus sogar selbst-korrigierende Mechanismen, die ein absichtliches Verhalten darstellen. Das weist auf einen nicht-materiellen (für die 5 Sinne nicht wahrnehmbaren) Anteil hin. Die Gesetzmäßigkeiten super-komplexer Systeme werden vom Menschen unbewusst im Laufe ihrer Anwendung verändert.